top of page

EINFACH KOMPETENT VERSICHERT

E-Fahrzeuge: Für manche wird ab Oktober die Haftpflicht Pflicht

Autorenbild: EKV GmbH
EKV GmbH
vor 1 Tag
2 Min. Lesezeit

Bereits mit 1. Mai bracht die 36. StVO-Novelle Neuerungen rund um E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds. Weitere wichtige Änderungen treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.

 

Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass einige dieser E-Fahrzeuge künftig als Kraftfahrzeug eingestuft werden und dadurch ein möglicher Versicherungsschutz über die Privat- oder Betriebshaftpflicht wegfällt.

 

Für Besitzer der betroffenen Fahrzeuge bedeutet das: Ab Oktober 2026 muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und das Fahrzeug zugelassen werden. Außerdem sind ein Kennzeichen und ein Führerschein der Klasse AM erforderlich, es gilt Helmpflicht und Radwege sind künftig tabu.

 

Welche E-Fahrzeuge sind betroffen?

 

⇒ E-Mopeds und E-Roller ohne Pedale: Dazu zählen rein elektrisch angetriebene, einspurige Fahrzeuge (oft im klassischen Vespa-Look oder als E-Chopper). Das kann auch dann gelten, wenn sie bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren oder eine geringe Motorleistung haben.

 

⇒ E-Bikes mit Gasgriff: Fahrräder, deren Motor auch ohne Treten über einen Gasgriff oder Gashebel aktiviert werden kann.

 

⇒ E-Scooter mit fest verbautem Sitz: Elektrisch angetriebene Roller, die mit einer fest verbauten Sitzvorrichtung ausgestattet sind.

 

⇒ S-Pedelecs: Schnelle Elektrofahrräder, bei denen die Motorunterstützung erst bei 45 km/h endet. (Für diese galt bisher schon eine Zulassungspflicht, wenn sie auf öffentlichen Straßen bewegt werden.)

 

Lassen Sie sich nicht von der Optik täuschen. Die Einstufung kann auch Fahrzeuge betreffen, die auf den ersten Blick wie ein gewöhnliches E-Bike oder ein langsamer E-Roller wirken.

 

Was bleibt weiterhin versicherungsfrei?

Nicht jedes Elektrofahrzeug wird automatisch zum Moped. Ein klassisches E-Bike bleibt ein Fahrrad, wenn der Motor ausschließlich beim Treten unterstützt und bei maximal 25 km/h bzw. 250 Watt Nenndauerleistung die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden. Auch Klein- und Miniroller, also E-Scooter ohne Sitzvorrichtung sind weiterhin nicht versicherungspflichtig (wenn die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h und die Höchstleistung 600 Watt nicht übersteigen).

 

Fährt das Fahrzeug hingegen auch ohne Treten selbstständig oder überschreitet es diese Grenzen, sollte die rechtliche Einstufung genau geprüft werden.

 

Unser Tipp

Für Besitzer von E-Fahrzeugen lohnt sich jetzt ein genauer Blick auf die technischen Daten und vorhandenen Unterlagen. Es ist wichtig zu prüfen, wie das eigene Fahrzeug rechtlich eingestuft wird und sich rechtzeitig um Versicherung und Zulassung zu kümmern.

 

Ist das Fahrzeug ab 1. Oktober 2026 als Kraftfahrzeug einzustufen, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und die Zulassung organisiert werden.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung und sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug richtig versichert ist.

 

 
 
 

Kommentare


bottom of page